Hausanschluss für Wasser und die Mehrwertsteuer

Vor ein paar Tagen habe ich die Information bekommen, dass es da ein Urteil gäbe, das besagt, dass die Wasserverbände (in Verbindung mit dem Finanzamt) bisher für die Herstellung des Hausanschlusses für Trinkwasser zu viel Mehrwertsteuer berechnet haben. Der europäische Gerichtshof hat das endgültig bestätigt, dass so ein Anschluss zur „Lieferung von Wasser“ dazugehört und nur mit 7% zu besteuern ist.

Ich habe jetzt einfach mal die Rechnung von damals an den Wasserverband Strausberg-Erkner geschickt, mit der Bitte, die Rechnung zu berichtigen und mir den zuviel gezahlten Betrag auf mein Konto zu überweisen.
Mal sehen, wie die sich anstellen.
In Münster scheint es ja anstandslos zu funktionieren:

Gute Nachricht für Häuslebauer: Der Bundesfinanzhof hat Ende 2008 geurteilt, dass das Legen eines Hausanschlusses für Wasser mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent zu versteuern ist. Dies gilt für alle Häuser, die ab dem Jahre 2000 gebaut wurden, da diese einen Steuersatz von 16 bzw. 19 Prozent gezahlt haben.

Die Stadtwerke Münster haben auf das Urteil reagiert und erstatten bereits seit Anfang des Jahres auf Anfrage den Kunden, die eine Kopie der Rechnung, die aktuelle Adresse sowie ihre Bankverbindung mitgeteilt haben, den Differenzbetrag.

Update(16.03.09): Der Wasserverband hat geantwortet.


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