noch mal Hausanschluss für Wasser und die MWSt
Der Wasserverband hier war erstaunlich schnell und hat mir auf mein Schreiben geantwortet.
Möglicherweise war ja schon der passende Formbrief bereits im PC gespeichert…
Anders als in anderen Städten hält man sich erst einmal bedeckt, was eine Rückzahlung der zuviel gezahlten Mehrwertsteuer angeht. Begründet wird das damit, dass man erst einmal abwarten möchte, was das Finanzamt meint. Denn man ist sich nicht sicher, ob das Urteil auch auf Fälle zwischen 2000 und April 2008 angewandt werden soll.
Wenn das irgendwann mal entschieden ist(wer auch immer da noch etwas entscheiden will), dann wird mir das Geld wohl überwiesen. Ich bin gespannt.
Posted in Allgemeines and tagged Hausanschluss, Mehrwertsteuer, MWSt, Rückzahlung, Wasser by ixy with no comments yet.
Hausanschluss für Wasser und die Mehrwertsteuer
Vor ein paar Tagen habe ich die Information bekommen, dass es da ein Urteil gäbe, das besagt, dass die Wasserverbände (in Verbindung mit dem Finanzamt) bisher für die Herstellung des Hausanschlusses für Trinkwasser zu viel Mehrwertsteuer berechnet haben. Der europäische Gerichtshof hat das endgültig bestätigt, dass so ein Anschluss zur „Lieferung von Wasser“ dazugehört und nur mit 7% zu besteuern ist.
Ich habe jetzt einfach mal die Rechnung von damals an den Wasserverband Strausberg-Erkner geschickt, mit der Bitte, die Rechnung zu berichtigen und mir den zuviel gezahlten Betrag auf mein Konto zu überweisen.
Mal sehen, wie die sich anstellen.
In Münster scheint es ja anstandslos zu funktionieren:
Gute Nachricht für Häuslebauer: Der Bundesfinanzhof hat Ende 2008 geurteilt, dass das Legen eines Hausanschlusses für Wasser mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent zu versteuern ist. Dies gilt für alle Häuser, die ab dem Jahre 2000 gebaut wurden, da diese einen Steuersatz von 16 bzw. 19 Prozent gezahlt haben.
Die Stadtwerke Münster haben auf das Urteil reagiert und erstatten bereits seit Anfang des Jahres auf Anfrage den Kunden, die eine Kopie der Rechnung, die aktuelle Adresse sowie ihre Bankverbindung mitgeteilt haben, den Differenzbetrag.
Update(16.03.09): Der Wasserverband hat geantwortet.
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